Was wird gefördert?
Gefördert werden erstmals zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1
- mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
- Plug-in-Hybrid (PHEV) oder
- Elektroantrieb mit Range-Extender.
Kauf und Leasing sind förderfähig.
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Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich jetzt mehr denn je: Mit der neuen staatlichen Förderung unterstützt der Bund Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von E-Autos und Plug-in-Hybriden – sozial gestaffelt nach Einkommen und Familiensituation.
So profitieren Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs
Gefördert werden erstmals zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1
Kauf und Leasing sind förderfähig.
Zielgruppe: Privatpersonen & Familien
Die Förderung richtet sich gezielt an private Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen (bis zu 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen). Mit Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze auf bis zu 90.000 €.
Berücksichtigt werden Kinder unter 18 Jahren im Haushalt.
Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Antriebsart erhalten Käufer oder Leasingnehmer zwischen 1.500 € und 6.000 €¹ staatliche Förderung. Reine E-Autos werden dabei höher gefördert als Plug-in-Hybride.
Quelle: Bundesumweltministerium Infografik
Die Förderung richtet sich an Personen, die das Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen möchten.
Ob Kauf oder Leasing: Die Förderbeträge gelten gleichermaßen für beide Modelle. Voraussetzung ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung. uch beim Leasing gilt die volle soziale Staffelung.
Förderfähig sind Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2026. Die Antragstellung erfolgt voraussichtlich ab Mai 2026 online. Der Förderantrag kann rückwirkend gestellt werden, maßgeblich ist dabei das Datum der Fahrzeugzulassung. Spätestens ein Jahr nach der Zulassung muss der Antrag eingereicht werden.